Kür und Pflicht bei einer Datenschutzerklärung

Neues kiwiko-Partnerunternehmen IT-Logic ist Experte für Datenschutz auf Webseiten

Wenn ein Fokus auf IT-Security in KMUs innerhalb der kiwiko eG gesetzt wird darf auch das Thema Datenschutz für Webseiten nicht fehlen. Mit dem Unternehmen IT Logic hat die kiwiko eG nun einen ausgewiesenen Fachmann in seinem IT-Expertennetzwerk, der mit seiner Datenschutz-Software auch die kiwiko Webseite abgesichert hat.

Viele Unternehmen haben mittlerweile eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Homepage erstellt. Das ist gut so, reicht aber bei weitem nicht aus.

Um „sicher“ zu gehen sollte man aber die Webseite mit allen verwendeten Tools betrachten. Ein kostenfreier Vorab-Check zeigt bereits, ob Handlungsbedarf besteht.

Ist Ihre Webseite datenschutzkonform?

Durch die umfangreichen Anforderungen der DSGVO ist es selbst für einen Datenschutz-Experten kaum noch möglich, alle rechtlichen Erfordernisse auf einer Webseite zu erfüllen. Lediglich die Datenschutzerklärung zu erstellen und ein sogenanntes Cookie Tool einzubinden, sorgt garantiert für rechtswidrige Webseiten.

Die kiwiko eG hat das Angebot der IT Logic GmbH gerne in Anspruch genommen und die eigene Webseite prüfen lassen. Der gelieferte Datenschutzbericht und die Beratung durch Dr. Meffert führte zu einer pragmatischen Lösung, die die Anforderungen der kiwiko berücksichtige. Der Datenschutzbericht wird nach jedem Webseiten Check geliefert. Er listet Befunde und Lösungsmöglichkeiten für erkannte Datenschutzprobleme ebenso auf wie eine Datenschutzerklärung und eine Cookie-Übersicht.

Datenschutzregeln werden immer komplexer

Dazu tragen auch aktuelle Urteile bei, wie etwa das EuGH-Urteil zum Privacy Shield oder das Urteil zu Cookies. Webseiten und eingesetzte Tools werden immer komplexer. Die Einhaltung der Datenschutzregeln wird dadurch regelmäßig schwieriger. Außerdem sollte man sich mit allen Rechtsvorschriften auskennen.

Weil Webseiten technisch anspruchsvoll sind, kommen Juristen und Datenschutzbeauftragte oft in Kalamitäten. Die Annahme, der Anwalt wird es schon richten, ist ungefähr genauso zielführend, wie sein Auto zur Reparatur zum Verkehrsrechtsanwalt zu bringen statt zur Profi-Werkstatt.

DSGVO

Webseiten besonders betroffen

Die Datenschutzgrundverordnung betrifft vor allem Webseiten. Denn ein wesentlicher Teil der Herausforderung entsteht dadurch, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Netzwerkadressen gelten bereits seit dem Jahr 2017, also vor der DSGVO, als personenbezogen. Das hatten EuGH und BGH schon damals endgültig festgestellt.

Bindet eine Webseite Tools wie Videos, Schriften, Karten, Hilfsbibliotheken, Social Media Plugins oder Newsletter Plugins ein, greifen bereits die strengen Vorschriften der DSGVO. Denn beim Einbinden der Tools wird die Netzwerkadresse des Besuchers einer Webseite zum Tool-Anbieter (Beispiel: Google) weitergeleitet. Hierbei sind Cookies zunächst nachranging.

Neben diesem kritischen Punkt sind auch sogenannte Consent Lösungen für Einwilligungen relevant. Die vorhandenen Lösungen sind allerdings meist alles andere als rechtssicher. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:

1. Technisch funktionieren die Consent-Lösungen oft nicht, weil moderne Browser durch paralleles Laden von Tools ein Blockieren nicht erlauben.

2. Rechtlich genügen die Standard-Einwilligungstexte meistens nicht den hohen Anforderungen nach Verständlichkeit und umfassender Information über die Datenverarbeitungsvorgänge, nämlich: Wer verarbeitet welche Daten warum und wie zu welchem Zweck?

Rechtssichere Webseite mit Datenschutz-Software

Die Aussage, eine Datenschutzerklärung sei rechtssicher, geht lt. Dr. Klaus Meffert von unserem Partnerunternehmen IT-Logic am Problem vorbei. Entscheidend ist, dass die Webseite insgesamt rechtssicher ist. Rechtssicher gemäß DSGVO ist eine Webseite nur, wenn zahlreiche Datenschutzvorschriften eingehalten wurden.

Die Datenschutzrichtlinie, wie diese Erklärung auch bezeichnet wird, kann aber erst erstellt werden, nachdem eine Webseite tiefgehend untersucht wurde.

Wenn Ihre Webseite beispielsweise Tracking Tools einsetzt oder Cookies von Dritten verwendet, können Sie ein Problem bekommen. Und zwar auch dann, wenn die Datenschutzerklärung angeblich rechtssicher ist. Tracking und nichtfunktionale Drittpartei-Cookies dürfen nur nach voriger Einwilligung durch den Nutzer betrieben werden.

Ein etwas überspitztes Beispiel: Wenn Sie einen Auftragsmörder beauftragen und dies dem potentiellen Opfer mitteilen, wird es dadurch etwa legitimiert? Genauso verhält es sich mit der Datenschutzerklärung. Sie ist notwendig, wird aber nicht selten massiv überschätzt. Abmahnungen und Bußgelder gehen meist nicht von fehlenden oder falschen Datenschutztexten aus, sondern eher von unerlaubtem Tracking oder unerlaubter Datenweitergabe.

Sichern Sie sich mit einer innovativen Lösung bestmöglich ab!

Die einzigartige und von unserem Partner dem IT-Experten Dr. Meffert entwickelte Datenschutz-Software wwwschutz bringt Licht dorthin, wo sonst viel Schatten ist. Was einem Menschen nicht möglich ist, leistet die Software. So werden Webseiten endlich sicher und Sie haben das möglichste getan, um vor Bußgeldern und Abmahnungen geschützt zu sein. Die Lösung zeigt auch, wie Cookies eliminiert werden können, um umständliche Einwilligungsabfragen zu vermeiden.

Unter wwwschutz.de steht Interessenten ein kostenfreier online Schnelltest zur Verfügung, um Handlungsbedarf für ihre Webseite zu erkennen.

„Mir ist bewusst, wie schwierig es ist, Datenschutz auf Webseiten zu gewährleisten. Daher habe ich in Abstimmung mit einer Anwaltskanzlei für IT-Recht die Datenschutz-Software wwwschutz entwickelt, mit deren Hilfe alle Anforderungen der DSGVO auf Webseiten eingehalten werden können.“

Dr. Klaus Meffert
Dr. Meffert
Dr. Klaus Meffert,
Geschäftsführer
IT LOGIC® GMBH


Auf Nummer sicher gehen …

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Webseite den aktuellen Anforderungen, auch in Bezug auf Rechtssicherheit entspricht, finden Sie mit dem Angebot von Dr. Meffert die Antwort. Er ist Geschäftsführer der IT Logic GmbH und kann als promovierter Diplom-Informatiker das technisch hochkomplexe Thema „Datenschutz auf Webseiten“ kompetent betreuen. Aufgrund einer rechtlichen Auseinandersetzung im Jahr 2017 konnte er Erfahrungen mit juristischen Gegebenheiten sammeln. Aufgrund seiner Datenschutz-Software gewann er die Auseinandersetzung und konnte weitere Probleme vermeiden.

Attraktive Preise und die Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse zeichnen die Lösungen unseres Partnerunternehmens aus. Einige tausend Webseiten wurden bereits untersucht und abgesichert. Wer Datenschutz ernst nimmt, erhält ein repräsentatives Datenschutz-Qualitätssiegel.

Datenschutz Siegel

Die Leistungen und die Datenschutz-Software unseres ITK-Experten können Sie direkt oder in Kooperation über ihren regionalen kiwiko-Partner in Anspruch nehmen.

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