Neues EU-Datenschutzrecht – Infoveranstaltung unseres Mitglieds KFK GmbH

Ein Überblick und hilfreiche Umsetzungstipps

Ab dem 25.05.2018 findet die EU-Datenschutzgrundverordnung unmittelbare Anwendung und löst das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz ab. Damit verbunden entstehen neue Anforderungen an die Unternehmen und auch neue Möglichkeiten zur Verfolgung von Fehlverhalten durch die Aufsichtsbehörden. Insbesondere die oftmals diskutierte Festlegung einer Bußgeldhöhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes ist im Fokus der Unternehmen. Allerdings bestehen weitere Anforderungen, welche die für den Datenschutz verantwortlichen Personen in ihrem Unternehmen zu beachten haben.