EuGH Arbeitszeiterfassung

Keine Zeit zu verschenken

Seit der EuGH-Entscheidung aus Mai 2019 das für alle EU-Mitgliedstaaten die Arbeitszeiterfassung verpflichtend wird ist es sicher, dass im Jahr 2020 eine Gesetzesvorlage eingebracht werden muss. Viele Unternehmen haben sich mit dieser Vorgabe noch nicht intensiv auseinandergesetzt. Umso wichtiger ist es Unternehmen darüber zu informieren und Lösungskonzepte an die Hand zu geben.

Lassen Sie sich von der Zeiterfassung nicht verrückt machen.

Das Produkt unserer Wahl ist timeCard von Reiner SCT. Mit der timeCard haben Sie jederzeit von überall den Überblick.

Weitere Informationen zum Thema Zeiterfassung finden Sie hier in der Sonderpublikation für ReinerSCT vom Verlag Vogel IT Medien.

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Foto: ReinerSCT

Hier im Whitepaper erfahren Sie wie sie durch moderne elektronische Zeiterfassung wertvolle Zeit fürs Wesentliche einsparen.

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Foto: ReinerSCT

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